AGBs

1. Geltungsbereich

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen im Rechtsverkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB) ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen der Teufel Prototypen GmbH (TP)  und dem Käufer zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in einem Vertrag schriftlich niederzulegen.

1.3 TP  ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Zuvor eingegangene Aufträge werden nach den zum Zeitpunkt des Vertrags­­abschlusses gültigen Allgemeinen Geschäfts­­­bedingungen bearbeitet.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern auf die Verbindlichkeit im Angebot nicht   ausdrücklich hingewiesen worden ist. Ein Vertragsschluss kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

2.3 An Angebotsunterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten   nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

2.4 Werden bei Rapid Tooling Werkzeugen Teilepreise im Angebot mit angeboten, so handelt es sich hierbei um ungefähre Richtpreise. Sollte TP nach Fertigstellung des Rapid Tooling Werkzeuges feststellen, dass die Zykluszeit des Werkzeuges gravierend von der vorher geschätzten Zeit abweicht, behalten wir uns hiermit ausdrücklich das Recht vor, die Teilepreise erneut anzupassen, und hierfür ein neues Angebot zu erstellen.

 

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

3.1 Die Preise verstehen sich ab unserem Werk, falls nicht anders vereinbart.

3.2 Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an Preise und Liefertermine im Angebot vier Wochen ab Datum des Angebotes gebunden.

3.3.Ab einem Warenwert von 100,01 Euro liefern wir alle Artikel in der EU frei Haus.

3.4 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach  Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Maßgeblich hierfür ist das Datum des Zahlungseinganges bei uns.

3.5 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.6 Gerät der Käufer in Verzug, so ist die TP GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen für das Jahr mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens­ersatzes durch TP gegenüber dem Käufer bleibt hiervon   unberührt.

3.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, oder von uns anerkannt sind.

Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt, unbestritten, oder von uns anerkannt ist.

3.8 TP behält sich das Recht vor bei Aufträgen mit einem Warenwert ab 10.000,00 € (in Worten: zehntausend-komma-null) eine Anzahlungsrechnung zu stellen. Dies wird jedoch gegebenenfalls separat im Angebot mit ausgewiesen, und ist dann verbindlich.

 

4. Lieferzeit, Teillieferungen, Annahmeverzug

4.1 TP ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

4.2 Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und   ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

4.3 Die Lieferung erfolgt üblicherweise per UPS, es gelten daher die aktuellen UPS Versandbedingungen.
 

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung unser Lager   verlassen hat (Versanddatum). Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

 

6. Mängelansprüche - Mängelanzeige

6.1 Der Käufer ist verpflichtet eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch   innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung bzw. Leistung, schriftlich an TP zu melden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht     entdeckt werden können, sind TP unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

6.2 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Kaufsache vorliegt, ist der Käufer   gemäß § 439 BGB berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen.

Im Falle der Mangelbeseitigung ist TP verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

6.3 Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl und/oder ist eine  Ersatzlieferung nicht möglich oder unzumutbar, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 8 dieser AGB geltend gemacht  werden.

6.4 Bei unwesentlichen Mängeln ist ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.

6.5 Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder    Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen jegliche Mängelansprüche.

6.6 Mängelansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht abtretbar.

6.7 Mängelansprüche verjähren zwölf Monate nach Lieferung.

6.8 Die vorstehenden Regelungen enthalten abschließend die Mängelansprüche für die Lieferung bzw. Leistung und schließen sonstige Mängelansprüche jeglicher Art aus. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben jedoch unberührt.

 

7. Vertragsrücktritt

Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf technischen Gegebenheiten des vom Kunde bereitgestellten Datensatzes, so können sowohl TP als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als einen Monat überschritten ist. Alternativ kann von TP ein neues Angebot erstellt werden, über dessen Annahme der Kunde separat entscheidet.

 

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Schadenersatzansprüche jeglicher Art sowie Aufwendungsersatzansprüche sind sowohl gegen TP als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und die gesetzlichen Vertreter ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, oder durch Fahrlässigkeit wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind.

8.2 Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn die Haftung wegen Arglist und/oder einer übernommenen Garantie besteht. Bei einer von uns zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

8.3 In jedem Fall unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4 Soweit für Datenverlust gehaftet wird, wird die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahr­entsprechender Datensicherung durch den Käufer eingetreten wäre.

8.5 Sofern TP schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

8.6 Soweit sich vorstehend nichts Anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. TP haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere ist eine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögens­schäden des Käufers ausgeschlossen

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die TP aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden die folgenden Sicherheiten gewährt, die Teufel  Prototypen auf Verlangen nach Wahl, ganz oder teilweise freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

9.2 Die Lieferung bleibt TP Eigentum (Vorbehaltsware). Verarbeitung oder Umbildung     erfolgen stets für TP als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Es steht TP das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware     (Rechnungswert) zu der neuen Sache zu. In diesem Fall verwahrt der Käufer die Sache unentgeltlich für uns. Veräußert der Käufer die neue Sache weiter, so gilt Ziffer 9.3 hierfür entsprechend.

9.3 Der Käufer ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des/der Rechnungsbetrages/- beträge unserer Forderungen an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Unser Recht, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Tritt einer der zuletzt genannten Umstände ein, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

9.4 Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.

9.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer TP auf sein Eigentum hinweisen und TP unverzüglich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, TP die in diesem Zusammenhang entstehenden   gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

 

10. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

10.1 Falls gegen den Käufer innerhalb eines Jahres ab Lieferung der Ware Ansprüche wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder eines Urheberrechts erhoben werden, weil er die TP Lieferung/Leistung benutzt, verpflichten TP sich, dem Käufer das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen. Voraussetzung dafür ist, dass der Käufer TP unverzüglich schriftlich über derartige Ansprüche Dritter unterrichtet und TP alle Abwehrmaßnahmen und außergerichtlichen Maßnahmen vorbehalten bleiben. Sollte unter diesen Voraussetzungen eine weitere Benutzung der TP Lieferung / Leistung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht möglich sein, gilt als vereinbart, dass TP nach eigener Wahl entweder die Lieferung/Leistung zur Behebung des Rechts­mangels abwandeln oder ersetzt oder die Lieferung / Leistung zurücknimmt und den an TP entrichteten Kaufpreis erstatten.

10.2 Ansprüche gegen TP sind ausgeschlossen, falls Rechtsverletzungen dadurch     hervorgerufen werden, dass unsere Lieferung/Leistung in nicht von uns angebotener Weise verwendet oder zusammen mit anderen als unseren Lieferungen/Leistungen  eingesetzt wird.

10.3 TP haftet nicht für Rechtsverletzungen von Lieferungen/Leistungen, die auf der Grundlage von Konstruktionsunterlagen oder sonstigen Vorgaben des Käufers erbracht werden.

 

11. Geheimhaltung

Es gilt der mit TP vereinbarte Geheimhaltungsvertrag in der jeweils aktuellsten Ausführung.

 

12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

12.1 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen TP und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss sowohl des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf als auch des deutschen Kollisionsrechts.

12.2 Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist unsere Versandstelle. Erfüllungsort für die Zahlungen sowie die sonstigen Leistungen ist der Sitz der Gesellschaft.

12.3 Soweit der Käufer Kaufmann i. S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Sitz von TP GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar   oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend vorgeschrieben.

 

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.